Die Geschäftsordnung

des SFCD e.V. für den Deutschen Science Fiction Preis

A. Einleitung

  1. Der SFCD vergibt jährlich einen Literaturpreis auf Grund des § 4 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung.
  2. Der Name dieses Preises lautet »Deutscher Science Fiction Preis – verliehen vom Science Fiction Club Deutschland e.V. (SFCD)«. Der Preis wird nachfolgend mit »DSFP« abgekürzt.

B. Organisation

  1. Das Komitee besteht aus möglichst vielen Mitgliedern, die sich nach Aufruf in den ANDROMEDA NACHRICHTEN für die Arbeit zur Verfügung stellen. Personen, die nicht dem SFCD angehören, können ebenfalls in das Komitee berufen werden. Personen, die an Publikationen beteiligt sind, die für den DSFP gemäß Abschnitt D in Frage kommen, sollen grundsätzlich nicht in das Komitee aufgenommen werden; in Einzelfällen kann von dieser Regel abgewichen werden. Das Komitee soll mehrheitlich aus SFCD-Mitgliedern bestehen. Über die Aufnahme ins Komitee entscheidet der Komiteevorsitz.
  2. Der/die Vorsitzende und ein oder mehrere stellvertretende Vorsitzende werden vom Vorstand des SFCD ernannt und sollten dem SFCD angehören. Falls ein Mitglied aus dem Komitee-Vorsitz ausscheidet, besetzt der Vorstand des SFCD die Position bei Bedarf neu.
  3. Die Vorsitzenden übernehmen die organisatorischen Aufgaben. Meinungsverschiedenheiten im Vorsitz oder Komitee klärt zunächst der/die Vorsitzende. Sollte dies nicht zu einem akzeptierten Ergebnis führen, wird der Vorstand des SFCD zur Entscheidung hinzugezogen. Der Vorstand des SFCD übt jedoch keinen Einfluss auf die Ermittlung der Preisträger aus.
  4. Die Mitglieder des Komitees erkennen bei Eintritt und während ihrer Tätigkeiten für den DSFP die jeweils geltende Geschäftsordnung nebst internen Regelungen für den DSFP, den Verhaltenskodex des SFCD und die Richtlinien der Plattformen an, über die im Komitee kommuniziert wird.
  5. Bei Verstößen gegen die darin enthaltenen Bestimmungen hat der Vorsitz des DSFP-Komitees daher das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu beenden. Das beinhaltet den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Komitee. Das von den Maßnahmen betroffene Mitglied hat das Recht, sich an den Vorstand des SFCD zu wenden.

C. Kommunikation

  1. Die Kommunikation innerhalb des Komitees erfolgt in Form von schriftlichen Beiträgen in einem geschlossenen internen Forum, z. B. Mailingliste oder Internetforum. Das Komitee bestimmt vorab die Art dieses Forums. Jedes Komiteemitglied verfasst Besprechungen der gelesenen Texte und veröffentlicht diese im Forum. Die Literaturliste wird als geschützte Online-Tabelle, z. B. Google-Tabelle, angelegt und kann von allen Komiteemitgliedern ergänzt werden.
  2. Sollte ein Mitglied nicht über einen Zugang zum internen Forum verfügen, so erhält es vom Vorsitzenden auf anderem Wege alle Korrespondenz.
  3. Ein Komiteemitglied informiert den Vorstand des SFCD regelmäßig über die Arbeit des Komitees und über außergewöhnliche Vorfälle. Die Mitglieder des SFCD werden über die ANDROMEDA NACHRICHTEN über die Arbeit des Komitees informiert.
  4. Zur Erleichterung der Komiteearbeit werden Autoren/Autorinnen und Verlage um Leseexemplare in elektronischer oder gedruckter Form gebeten. Der Umlauf der Leseexemplare wird über das interne Forum geregelt. Leseexemplare dürfen nicht außerhalb des Komitees weitergegeben werden.

D. Auswahlmodus

  1. Das Komitee liest und bewertet im Original in deutscher Sprache verfasste SF, die im der Preisverleihung vorausgehenden Kalenderjahr tatsächlich zum ersten Mal in deutscher Sprache erschienen ist.
  2. Die Werke müssen dem Bereich der Science-Fiction oder der allgemeinen Phantastik entstammen, um für den Preis relevant zu sein. Bei Werken, die nicht eindeutig einem Genre zugeordnet werden können, muss die Science-Fiction oder die allgemeine Phantastik den wesentlichen Kern des Werkes ausmachen. Im Zweifelsfall wird diese Definition zugunsten eines Werks ausgelegt.
  3. Es können nur Texte aus Büchern mit ISBN und Zeitschriften mit ISSN berücksichtigt werden.
  4. In der Kategorie »Beste deutschsprachige Kurzgeschichte« werden kürzere Werke bewertet, die in der Regel die Merkmale einer Kurzgeschichte aufweisen.
  5. In der Kategorie »Bester deutschsprachiger Roman« werden in der Regel längere Werke bewertet. Diese können auch Serienromane sein, d. h. inhaltlich verbundene Werke wie Trilogien, Miniserien etc. Serienromane können auch einzeln nominiert werden.
     
    Alle nominierten Werke müssen aus sich selbst heraus voll verständlich und in sich abgeschlossen sein.
     
    Verbundene Werke sollen den Umfang von 4 Bänden oder 2.000 Taschenbuchseiten nicht übersteigen. Hier muss das Erscheinungsdatum des letzten Bandes in dem Jahr liegen, für das der Preis vergeben wird.
  6. Bei Unklarheiten bezüglich Relevanz oder Kategorie entscheidet das Komitee. Werke, die gemäß der Punkte D.3., D.4. oder D.5 nicht zugelassen sind oder von den Regelungen nicht erfasst werden, können auf Antrag eines Komiteemitglieds zugelassen werden. Erscheint ein zunächst in einer nicht berücksichtigten Publikationsform veröffentlichtes Werk zu einem späteren Zeitpunkt in einer berücksichtigten Publikationsform, so wird diese Neuveröffentlichung als Erstveröffentlichung im Sinne dieser Geschäftsordnung gewertet, sofern das Werk nicht bei der vorherigen Publikation auf Antrag zugelassen wurde.

E. Vorauswahl

  1. Jedes Mitglied bemüht sich, möglichst viele deutschsprachige Romane und Kurzgeschichten des jeweiligen Vergabejahres zu lesen.
  2. Der/die Komiteevorsitzende ist angehalten, vor der Vorauswahl anhand der Komiteegröße und in Rücksprache mit dem Komitee die Zahl der zu nominierenden Romane und Kurzgeschichten festzulegen. Jedes Mitglied sollte mindestens einen Roman und eine Kurzgeschichte zur Auswahl vorschlagen. Komiteemitglieder, die wesentlich am Entstehen eines Werkes beteiligt waren, dürfen diese Werke nicht zur Nominierung vorschlagen.
  3. Die Vorauswahl muss kurz begründet werden.
  4. Bis spätestens vier Monate vor dem Vergabezeitpunkt werden die Nominierungen dem/der Vorsitzenden zugesandt. Der genaue Termin wird jährlich vom Vorsitzenden im internen Forum festgelegt.
  5. Der/die Vorsitzende fasst die Vorschläge zusammen; nötig sind mindestens zwei Nominierungsvorschläge. Bei Bedarf kann diese Nominierungsschwelle erhöht und/oder eine Nachnominierung zugelassen werden.
  6. Bei einer Nachnominierung werden die Werke, die einen Vorschlag weniger als die Nominierungsschwelle erhalten haben, dem Komitee zur Nachnominierung gestellt, dabei darf jedes Komiteemitglied maximal ein weiteres Werk je Kategorie unterstützen. Werke, die in der Nachnominierung mindestens eine Unterstützung erhalten, kommen auf die endgültige Nominierungsliste.
     
    Für diese Nachnominierung räumt der/die Vorsitzende eine ausreichende Zeitspanne ein, damit weitere Komiteemitglieder die zur Nachnominierung zugelassenen Werke lesen können. Nachdem die Nominierungen endgültig feststehen, kümmert der/die Vorsitzende sich um die Veröffentlichung der Nominierungen.

F. Endauswahl

  1. Jedes Mitglied des Komitees liest und bewertet alle in die Endausscheidung gelangten Texte. Wurde ein Werk nominiert, an dessen Entstehen ein Komiteemitglied wesentlichen Anteil hatte, kann dieses Komiteemitglied in der entsprechenden Kategorie nicht bewerten.
  2. Für einen Titel können 0–15 Punkte vergeben werden, die Punktzahl muss sich dabei an der Stärke des zu bewertenden Feldes orientieren, d.h. 15 Punkte für den stärksten, 0 Punkte für den schwächsten Text. Es kann mehrmals die gleiche Punktzahl vergeben werden.
  3. Die Bewertungen müssen mit mindestens fünf Zeilen begründet werden.
  4. Die Bewertungen sollten bis spätestens zwei Monate vor der Preisvergabe der/dem Vorsitzenden oder einer  vom Komitee aus seiner Mitte zu benennenden neutralen Person zugesendet werden. Der genaue Termin wird jährlich in der gewählten Internet-Plattform festgelegt. Es gilt das Datum  des e-Mail-Versands.
  5. Der Roman / die Kurzgeschichte mit der höchsten Punktzahl hat den Preis gewonnen.
  6. Sollten mehrere Romane / Kurzgeschichten die höchste Punktzahl erhalten haben, so gibt es auch entsprechend mehr Sieger.
  7. Der/die Vorsitzende ermittelt die Sieger beider Kategorien und informiert die Mitglieder des Komitees sowie den Vorstand des SFCD.
  8. Die Preisträger werden von der/dem Vorsitzenden gegebenenfalls über die Verlage informiert und zur Preisverleihung eingeladen. Die Öffentlichkeit wird über die Homepage www.dsfp.de und gegebenenfalls andere Kanäle Informiert.

G. Laudatio

  1. Jeweils ein oder mehrere Mitglieder des Komitees erarbeiten auf Grund der Kritiken der anderen Komiteemitglieder die Laudatio Roman / Kurzgeschichte und legen sie dem Komitee binnen eines Monats zur Begutachtung vor.
  2. Der endgültige Text wird bei der Preisverleihung verlesen, in den ANDROMEDA NACHRICHTEN abgedruckt und auf der Homepage dsfp.de online gestellt.

H. Preisgestaltung

  1. Der Sieger in der jeweiligen Kategorie erhält eine Medaille und einen Geldpreis in Höhe von zur Zeit 1000,-Euro, der jedoch durch Spenden gedeckt sein soll. Bei mehreren Siegern wird das Preisgeld der Kategorie zu gleichen Teilen an die Sieger ausgezahlt.
  2. Der Preis und die Medaille, sowie entweder Anfahrt (max. Kosten in Höhe einer Bahnfahrt zweiter Klasse) oder Hotelzimmer (nach Wahl des SFCD, für max. zwei Übernachtungen) des Preisträgers zur Preisverleihung werden vom SFCD finanziert.

I. Preisverleihung

  1. Die Verleihung des Preises erfolgt auf dem SFCD-Con bzw. dem Con, auf dem der SFCD seine jährliche Mitgliederversammlung abhält. Ist dies nicht möglich, z. B. weil der SFCD-Con in der ersten Jahreshälfte stattfindet, erfolgt die Preisverleihung an anderer Stelle in angemessenem Rahmen. Falls das Überreichen des Preises auf der Verleihung nicht möglich ist, sollte der Preis durch bei den Autoren ortsansässige Komiteemitglieder (SFCD-Mitglieder) übergeben oder per Post zugestellt werden.
  2. Die Veranstalter des SFCD-Cons bzw. der Veranstaltung mit der Preisverleihung sind gebeten, dies als Programmpunkt einzuplanen. Kontakt erfolgt über ein zu bestimmendes Komiteemitglied.
  3. Die Liste der Preisträger und die Platzierungen der nominierten Werke werden in den ANDROMEDA NACHRICHTEN und auf der Website www.dsfp.de veröffentlicht und Interessenten zur Veröffentlichung angeboten. Die bei der internen Abstimmung erzielte Punktzahl wird nicht veröffentlicht.

J. Schlussbestimmungen

  1. Diese Ordnung kann vom Vorstand des SFCD – auch auf Antrag des DSFP-Komitees oder des DSFP-Vorsitzes – geändert werden.
  2. Die Ordnung tritt durch Beschluss des Vorstands des SFCD am 12.02.2024 in Kraft und setzt damit alle vorangegangenen Ordnungen des SFCD für den DSFP außer Kraft.